Firmenbetreuung
Gesundheit fördern!
Krankheitsstand senken!
Mitarbeitermotivation steigern!
Wir bieten Ihnen eine professionelle Firmenbetreuung mit physiotherapeutischen Leistungen an
- bei uns in der Praxis oder direkt am Arbeitsplatz -
Mitarbeiter, die gesund sind und sich wohlfühlen,
fehlen weniger, sind konzentrationsfähiger, motivierter und leistungsfähiger.
Wir sitzen bekanntlich viel zu lange starr vor dem Computer oder stehen im Geschäft und kennen die
haltungsbedingten Verspannungen vor allem im Rücken und im Nacken. Abhilfe schafft da unser mobiler
Massage- und Rückenschuldienst, der am Arbeitsplatz für Entspannung und Wohlbefinden für Sie und
Ihre Mitarbeiter sorgt. Laut Statistik der Krankenkassen kosten Arbeitsausfall und Frühverrentung wegen
dauerhafter Rückenschäden den deutschen Unternehmen jährlich ca. 17 Mrd. Euro.
Der Anteil am Krankenstand wegen haltungsbedingten Rückenschäden steigt dabei stetig. Die häufigste
Ursache hierfür, so die Kassen, sind Versäumnisse in der Prävention und daraus resultierend
Verspannungen, Muskelverhärtungen und Fehlhaltungen am Arbeitsplatz. Reduzieren auch Sie die
krankheitsbedingten Arbeitsausfallzeiten in Ihrem Unternehmen durch unseren mobilen Dienst.
Gesundheit fördern, Konzentration und Leistungsfähigkeit steigern, sowie das körperliche und psychische
Wohlbefinden werden zudem in kürzester Zeit mobilisiert und verbessert.
Unser Angebot natürlich auch in unseren Praxisräumen!
Die Rückenschule beinhaltet sowohl theoretische Grundlagen über die Anatomie und Funktion der
Wirbelsäule als auch eine Haltungs- und Bewegungsschulung für den Alltag bis hin zum Entspannungs-
und Stressmanagement. Als Ergänzung dieser Rückenschule ist das Angebot einer fortlaufend
stattfindenden Wirbelsäulengymnastik, in der bereits erlernte Übungen vertieft und Neue erarbeitet
werden. Unser mobiler Dienst sucht Sie nach persönlicher Vereinbarung auf und bietet Ihnen einen
umfassenden Massage/-Behandlungsservice vor Ort.
Der normale Betriebsablauf muss nicht unterbrochen werden. Für unseren Service ist nur ein geringer
Raumbedarf erforderlich und das komplette Equipment wird von uns gestellt.
Haben Sie Interesse, rufen Sie uns einfach an!
Gesundheitsfördernde Maßnahmen: steuerfreie Arbeitgeberleistungen
TELEX-Tipp
"Sofern der Betrieb seiner Belegschaft im Jahr bis zu 500 EUR steuerfrei als Gesundheitsförderung bezahlt, muss dies nicht auf die 44-EUR-Freigrenze für Sachzuwendungen angerechnet werden, denn die erfasst gem. § 8 Abs. 2 Satz 9 EStG nur lohnsteuerpflichtige Bezüge"
aus dem STEUER-TELEX 1/09
Sofern die Bar- oder Sachzuwendung 500 EUR pro Person und Jahr überschreitet, ist nur die den Freibetrag übersteigende Differenz steuerpflichtig. Sofern ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres den Arbeitgeber wechselt oder mehrere Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander hat, kann der Freibetrag mehrfach genutzt werden. § 3 Nr. 34 EStG gilt rückwirkend für den Lohnzahlungszeitraum 2008, wurde durch das JStG 2009 aber erst kurz vor dem Jahreswechsel 2008 im BGB veröffentlicht. Damit kann diese Rückwirkung nicht für das Sozialversicherungsrecht angewendet werden, da hier das Eingriffsverbot für abgewickelte Versicherungsverhältnisse gilt.