Diplom Physiotherapeut, sektoraler Heilpraktiker für Physiotherapie & Schmerztherapeut Ingmar Hufmann
Allgemeiner Praxisablauf
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Sie vereinbaren telefonisch oder persönlich vor Ort einen Termin
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unsere Rezeptionistinnen nehmen Ihre Stammdaten bei Ihrem ersten Besuch auf
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unser physiotherapeutisches Team erstellt den Eingangsbefund
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bei der ersten Termin beginnt unser Team mit einem ausführlichen Gespräch. Durch eine gezielte Befragung
erhalten wir ein ausführliches Bild über Ihre akuten Beschwerden, Erkrankungen, frühere Verletzungen, Operationen, sowie Ihre täglichen Beanspruchung.
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Wir legen gemeinsam mit Ihnen das Therapieziel fest
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Die Behandlungen werden unter ständiger Anpassung an den jeweiligen Zustand des Patienten durchgeführt. Sie
bekommen von uns Anleitungen für zu Hause sowie Verhaltensstrategien für die jeweiligen Beschwerden.
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Am Ende der Behandlungsserie bzw. des Rezeptes erfolgt die Feststellung, in wie weit das Therapieziel erreicht
wurde.
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Wenn vom Arzt gewünscht, geben wir nach Beendigung der Therapie einen schriftlichen Befund an den
Arzt.
Ersttermin: Was Sie mitbringen
sollten
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An die Verordnung Ihres Arztes für physiotherapeutische Behandlungen sollten Sie ebenso denken wie an eventuell vorhandene Röntgen-, MRT-Aufnahmen.
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Idealerweise bringen Sie sportliche und bequeme Kleidung mit, damit an der betroffenen Region behandelt werden
kann.
Kostenübernahme: Wir helfen Ihnen gerne weiter!
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Bitte nicht lange warten...
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Ihre Krankenkasse achtet auf die Termine: Eine Heilmittelverordnung, die Sie von Ihrem Arzt erhalten, hat nur eine Gültigkeit von 28 Tagen. Nur einen Tag
später und das Rezept verliert seine Gültigkeit. 28 Tage sind schnell vorbei, deshalb am besten gleich sofort bei uns anrufen, wir sind für Sie an fünf Tagen in der Woche für Sie
da.
Absagen von Terminen
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Die Vergütung der Krankenkassen erlaubt uns wenig Spielraum für Kulanz. Jede Absage ist ein Verlust für die Praxis. Deshalb bitten wir Sie darum, nur in
dringenden Fällen abzusagen, spätestens jedoch 24 Stunden vor der Behandlung. Fällt die Behandlung auf einen Montag, hat eine Absage bis Freitag der Vorwoche zu erfolgen.
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Nicht rechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt uns die Krankenkasse leider nicht. Deshalb können wir Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB
privat in Rechnung stellen, sofern wir so kurzfristig die Terminlücke nicht mehr füllen können.
Unterbrechungen
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Eine Unterbrechung der Behandlung von mehr als 28 Tagen führt dazu, dass wir die Verordnung leider abbrechen müssen.
Notwendige Zuzahlungen
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Die Rezeptgebühr beträgt für nicht von der Zuzahlung befreite Krankenkassenmitglieder gesetzlicher Kassen 10,00 €. Darüber hinaus zahlen Sie für jede
Behandlung 10 % des Rezeptwertes.
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HINWEIS: Die Zuzahlungsbefreiung muss bei Ihrer Krankenkasse rechtzeitig beantragt werden. Sie ist nur innerhalb des Kalenderjahres bis zum 31.12.
gültig.
Therapiezeiten: Auf Ihre Bedürfnisse
abgestimmt
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Termine können individuell nach Ihren Wünschen mit dem jeweiligen Therapeuten/Rezeption vereinbart
werden.
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Bitte beachten Sie eventuelle Vorlaufzeiten.
Nach Operationen und Rehabilitation?
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Sollten Sie operiert worden sein oder aus einer Rehabilitationseinrichtung kommen erkundigen Sie sich rechtzeitig nach Ihrem Entlassungstermin um
rechtzeitig Anschlusstermine bei Ihrem Physiotherapeuten auszumachen